Vertragsgestaltung

Unsere Leistungen:

Privateigentum, Vertrag und Testierfreiheit sind die Kernelemente der deutschen Wirtschaftsordnung.

Der Einkauf im Supermarkt, beim Blumenhändler, in der Modeboutique oder im Kaufhaus, die Taxi- oder Omnibusfahrt oder der Besuch beim Arzt. Jedes Mal wird ein Vertrag geschlossen. Über die meisten Vertragsabschlüsse machen sich die Beteiligten keine Gedanken und die Verträge bedürfen keiner Gestaltung. Anders sieht es dagegen aus bei Arbeits- oder Dienstverträgen, bei langfristigen Lieferbeziehungen, dem Erwerb einer Immobilie, einer Unternehmensbeteiligung, der Gründung eines Unternehmens oder der Gestaltung von Ehe- oder Erbverträgen.

Je länger ein Vertrag in die Zukunft wirkt, je mehr haben die Beteiligten ein Interesse auf die Ausgestaltung des Vertrages einzuwirken. Dabei sind mögliche Entwicklungen in der Zukunft, einschließlich etwaiger Konfliktpotentiale zu antizipieren.

Die Vertragsgestaltung und damit unsere Beratung beginnen mit der Identifizierung der wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten. Auch die legitimen Interessen des künftigen Vertragspartners sind zu berücksichtigen.

Schwerpunkte unserer Dienstleitungen liegen im Arbeits- und Dienstvertragsrecht, im Kauf- und Werkvertragsrecht, im Gesellschaftsrecht sowie in der Gestaltung von Testamenten sowie Ehe- und Erbverträgen.