Erb- und Familienrecht

Unsere Leistungen:

Das Erb- und Familienrecht ist ein wichtiger Bereich des Zivilrechts, der sich mit der rechtlichen Regelung von familiären Beziehungen sowie der Übertragung des Vermögens vor und nach dem Erbfall befasst. Ein Rechtsanwalt, der auf diesem Gebiet tätig ist, kann seinen Mandanten in vielen verschiedenen Angelegenheiten beraten und vertreten. Die Leistungen umfassen außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, insbesondere bei der Auseinandersetzung in Vermögensangelegenheiten, Durchsetzung oder Abwehr von vielfältigen Auskunfts- sowie Zahlungsforderungen innerhalb eines Nachlassverfahrens unter den Miterben oder außerhalb einer erbrechtlichen Angelegenheit.