Am 19. April 2018 hat sich das Europäische Parlament über die Änderungsrichtlinie zur aktuell geltenden Vierten Geldwäscherichtlinie ( die sog. Fünfte Geldwäscherichtlinie) befasst und einen Standpunkt des Parlaments dem Rat zur Beschlussfassung übermittelt.
Wesentliche Inhalte der Änderungsrichtlinie wurden vom deutschen Gesetzgeber bereits mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie vom 23. Juni 2017 übernommen (in Kraft getreten am 26. Juni 2017).
Die neue aktuelle Änderungsrichtlinie ....